Die grundlegenden Regelungen zur Regionalplanung und zu den Planungsgemeinschaften beinhaltet Abschnitt 2 des Landesplanungsgesetzes.
Die Planungsgemeinschaft Region Trier ist eine kommunal verfasste Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Gesetzliche Organe der Planungsgemeinschaft sind:
- die Regionalvertretung und
- der Regionalvorstand.
Die Regionalvertretung hat zwei Fachausschüsse eingesetzt:
- Fachausschuss 1: Raumordnung,
- Fachausschuss 2: Regionalentwicklung.
Anmerkung: Bis zur endgültigen Klärung der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der am 24.05.2018 in Kraft getretenen und ab dem 25.05.2018 anzuwendenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union werden die Listen mit den Daten der einzelnen Mitglieder der Gremien der Planungsgemeinschaft Region Trier vorerst nicht veröffentlicht.
Die Sitzungen der Organe und Gremien sind öffentlich. Die Sitzungstermine werden im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz und auf dieser Website bekanntgemacht.
Die Satzung der Planungsgemeinschaft Region Trier finden Sie hier.
Die Geschäftsordnung der Regionalvertretung finden Sie hier.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 finden Sie hier.
Eine Lesefassung des Landesplanungsgesetzes (Stand 24.11.2015) finden sie hier.
Eine Lesefassung des Raumordnungsgesetzes (Stand 28.09.2023) finden Sie hier.
Das am 29.11.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 23.05.2017 finden Sie hier.